Einfachere Kommunikationsmöglichkeiten
Heute sind die Kommunikation und der Zugang zu Informationen mehr denn je grundlegende Aspekte der Teilhabe am sozialen Leben und der Selbständigkeit. Es ist daher wichtig, dass auch Menschen mit Behinderungen daran teilhaben können. Noch stossen viele Menschen mit einer Sprach-, Hör- oder Sehbehinderung aber auf zahlreiche Hindernisse, die es ihnen erschweren, sich richtig zu informieren oder an Kommunikationsprozessen teilzuhaben. Der Abbau dieser Schranken führt zu besseren und vielfältigeren Kommunikationsmitteln und neuen Angeboten, von denen auch die Allgemeinheit vielfach profitiert.
Die UNO-Behindertenrechtskonvention hält unter Art. 21 fest, dass die Vertragsstaaten alle geeigneten Massnahmen treffen müssen, damit gewährleistet ist, «dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf freie Meinungsäusserung und Meinungsfreiheit haben, einschliesslich der Freiheit, Informationen und Gedankengut zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben, gleichberechtigt mit anderen und durch alle von ihnen gewählten Formen der Kommunikation […].»
Noch ist dieses Ziel nicht erreicht. Die Schwierigkeiten, auf die Menschen mit Einschränkungen in der Verständigung stossen, sind je nach Kontext und Behinderung unterschiedlich. Für Menschen mit einer Hörbehinderung beispielsweise wird das Gespräch mit dem Gegenüber in einer lauten oder schlecht beleuchteten Umgebung rasch zu einem Problem. Für Menschen mit einer Sehbehinderung ist es oft schwierig, kleingedruckte Informationen zu lesen. Hinweise auf Distanz und mit schlechtem Kontrast können oft nur eingeschränkt wahrgenommen werden. Und für Menschen mit einer geistigen Behinderung kann es eine zu komplexe Aufgabe sein, einen Automaten zu bedienen. Ungeeignete Kommunikationsformen können deshalb zu sozialer Ausgrenzung und/oder einer starken Abhängigkeit von Drittpersonen bei der Bewältigung des Alltags führen. Viele dieser Hindernisse können aber abgebaut werden.
Die UNO-Behindertenrechtskonvention verlangt eine adäquate Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen bei der Kommunikation. Unter anderem sind «Menschen mit Behinderungen für die Allgemeinheit bestimmte Informationen rechtzeitig und ohne zusätzliche Kosten in zugänglichen Formaten und Technologien, die für unterschiedliche Arten der Behinderung geeignet sind, zur Verfügung zu stellen». Private Anbieter, die nur über das Internet ihre Dienste für die Allgemeinheit anbieten, sind dazu aufgefordert, Informationen und Dienstleistungen in Formaten anzubieten, die auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sind. Dasselbe gilt für die Massenmedien. Die Behörden sollen hierbei eine Vorreiterrolle einnehmen und im Umgang mit Menschen mit Behinderungen die Verwendung der Gebärdensprache, der Brailleschrift und allen anderen Mitteln, die die Kommunikation mit diesen Personen vereinfachen, bewusst fördern.
Erfahrungen zeigen, dass eine behindertengerecht angepasste Kommunikation oder Massnahmen, die die Kommunikation für Menschen mit Behinderungen vereinfachen, schliesslich der ganzen Gesellschaft von Nutzen sind. So hat kürzlich der Kanton Basel-Stadt den Testbetrieb für eine elektronische Stimmabgabe angepasst. Neu wird er auch den Stimmberechtigten mit einer Behinderung angeboten. Sollte der Probelauf erfolgreich verlaufen, dann wird der neue komplementäre Stimmkanal schrittweise auf alle Stimmberechtigten ausgedehnt.