Die erste Behindertendemo der Schweiz findet am 6.6.1979 statt.
Menschen mit Behinderungen machen erstmals ihre Forderungen öffentlich
1973–1976
Dr. Fritz Nüscheler publiziert eine umfangreiche Studie, die das Problem der Eingliederung unter verschiedenen Aspekten behandelt. Die Studie zeigt auf, dass die Integration von Menschen mit Behinderungen sich auszahlt, diese aber nach wie vor grosse Lücken aufweist, insbesondere bei der Schulung wie auch im Bereich Wohnen, Verkehr, Freizeit usw. Nüscheler fordert die volle Gleichstellung und Gleichberechtigung der Behinderten.
Die erste Beratungsstelle für behindertengerechtes Bauen wird ins Leben gerufen. Um Rollstuhlfahrenden einen vertretbaren Komfort bieten zu können, beschliessen die SBB, in den neuen Gepäckwagen besondere «Invalidenabteile» einzurichten. Diese Abteile sind wie ein Zweitklasseabteil ausgerüstet.
Die Norm SNV 63 «Wohnungen für Gehbehinderte» wird 1974 überarbeitet und erweitert. Neu heisst sie «SNV 521 500 Bauliche Massnahmen für Gehbehinderte». Das neue Bundesgesetz über die Wohn- und Eigentumsförderung (WEG) sieht den Einbezug von sogenannten Invalidenwohnungen vor.
An der Vollversammlung der Vereinten Nationen am 9.12.1975 wird eine besondere Erklärung für die Rechte der Behinderten verabschiedet (Deklaration Nr. 3447). Darin wird festgehalten, dass die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, eine Integration behinderter Menschen weitestgehend zu fördern, damit sie ihre Fähigkeiten in den unterschiedlichsten Tätigkeitsbereichen entwickeln können.
Der 13. Weltkongress von «Rehabilitation International» nimmt diesen Ball auf und anerkennt die UNO-Deklaration als fundamentale Erklärung, die allen behinderten Personen, ohne Ausnahme, die gleichen zivilen und politischen Rechte garantieren soll. Der Kongress stimmt auch dem Grundsatz zu, dass behinderte Personen in jeder Entscheidungsstufe aktiv beteiligt werden sollen. Er empfiehlt den sofortigen Erlass von Gesetzen, die unter anderem die Mobilität der Behinderten im öffentlichen Verkehr, die Zugänglichkeit von öffentlichen Bauten und die Benützbarkeit von allgemeinen Diensten sowie die Bereitstellung von Wohngelegenheiten, die den speziellen Bedürfnissen der Behinderten entsprechen, gewährleisten sollen.
Am 16.12.1976 verabschiedet die UNO eine weitere Resolution über die Verwirklichung der Rechte der Behinderten. Darin erklärt die Generalversammlung das Jahr 1981 zum Internationalen Jahr der Behinderten. Das Motto: «Volle Teilnahme der Behinderten an allen Lebensbereichen».
Zusammen mit dem Ring invalider Mädchen (abgekürzt RIM, später Impuls) beginnt der CeBeeF mit der Herausgabe der Zeitschrift «PULS». Die Zeitschrift von und für Behinderte und Nichtbehinderte behandelt im Laufe ihrer Geschichte viele gesellschaftliche Themen rund um die Gleichstellung.
1978–1980
Erstmals in der Schweiz wird in einem kantonalen Baugesetz etwas zu Wohnungen für Behinderte geregelt. Die Baubehörde des Kantons Solothurns kann im Einzelfall Bedingungen und Auflagen von Invalidenwohnungen in Wohnsiedlungen und Mehrfamilienhäusern festlegen.
Vor dem Bundeshaus in Bern findet am 6. Juni 1979 die erste Behindertendemonstration der Schweiz statt. Sie ist als «Parlamentarierbesichtigung» getarnt.
Im Jahr 1980 werden in Genf erstmals Trottoirs abgesenkt, so dass sie auch für Rollstuhlfahrende gut benutzbar sind.
1981
Das UNO-Jahr der behinderten Menschen. Zahlreiche Aktionen, Medienberichte und Veröffentlichungen zeigen der Allgemeinheit die Probleme von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft auf.
Gründung der Schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen in Zürich. Als Dach der Fachstelle wird im gleichen Jahr eine «Stiftung zur Förderung einer behindertengerechten baulichen Umwelt» geschaffen.
Die ASKIO stellt Martin Stamm als Zentralsekretär ein und beginnt sich intensiver mit den Fragen rund um die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen.