Übergabe der BRK-Beitrittsurkunde April 2014 in New York.

Die Schweiz ratifiziert die UNO-Behinder­ten­rechts­konvention (BRK)

2004–2008

Das Behin­derten­­gleich­stel­lungs­gesetz BehiG tritt am 1.1.2004 in Kraft. Gleichzeitig öffnet das «Eidgenössische Büro für die Gleich­stellung von Menschen mit Behin­de­rungen EBGB» seine Tore. Auch die DOK sieht eine professionelle Fachstelle für die Gleich­stellung behinderter Menschen vor.

Ende 2004 stimmt der Souverän über die Neugestaltung des Finanz­ausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und den Kantonen (NFA) ab. Die Vorlage wird von den Stimmbürgern angenommen. Durch den Entscheid geht die Sonderschulung behinderter Kinder nun in die alleinige Verantwortung der Kantone über. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) legt in einem besonderen Konkordat 2007 die minimalen Standards für die Sonderpädagogik behinderter Kinder fest. Dabei wird, ganz im Sinne des BehiG, die Integration vor der Separation bevorzugt. 3 Jahre später wird die notwendige Anzahl von zehn Kantonen für die Inkraftsetzung des Konkordats erreicht.

2008 gibt die SIA die Norm 500 «Hindernisfreie Bauten» heraus. Sie widerspiegelt den aktuellen Stand der Bautechnik und ist in der Schweiz die massgebliche Grundlage für die Projektierung und Ausführung von Hochbauten.

2010–2014

Der Bundesrat beschliesst, mit der Ratifizierung der «UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behin­de­rungen» zuzuwarten und zuerst einmal zu prüfen, welche Auswirkungen die Unterzeichnung auf die schweizerische Gesetz­gebung hat. Ende 2010 eröffnet er deshalb ein entsprechendes Vernehmlassungsverfahren. Die Rückmeldungen sind erfreulich. Gestützt darauf und unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Bundesversammlung, entscheidet die Landesregierung im Dezember 2012, die Ratifizierung der Konvention vorzunehmen. Die eidgenössische Bundesversammlung genehmigt am 13.12.2013 die Ratifizierung der «UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behin­de­rungen». Bundespräsident Didier Burkhalter und Bundeskanzlerin Corina Casanova unterzeichnen am 9.4.2014 die Beitrittsurkunde. Mitte April übergeben der CVP-Nationalrat Christian Lohr und der Präsident des Gleich­stellungsrats Pierre Margot-Cattin der UNO die unterzeichnete Urkunde.

Nach einer dreijährigen Pilotphase erfolgten im Februar 2013 die definitive Einsetzung der Fachstelle Gleich­stellung von Menschen mit Behin­de­rungen in der Stadt Bern. Die Fachstelle verfügt über eine 60%-Stelle und ein kleines Budget von ca. 20‘000 Franken im Jahr.

Ende 2014 gibt der Schweiz. Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute VSS die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» heraus. Sie regelt die Umsetzung des behinderten­gerechten Bauens bei Trottoirs, Plätze und Haltestellen.