Attraktive Ferien- und Freizeitangebote
Die Wünsche von Menschen mit Behinderungen in der Ferien- und Freizeitgestaltung sind nicht anders als diejenigen anderer Personen. Wie alle anderen nehmen sie gerne an Mal- und Sprachkursen, in Chören oder an Diskussions- und Reiseberichtabenden teil. Auch in Sachen Sportinteressen und Reisezielen unterscheiden sie sich nicht vom Rest der Bevölkerung. Behinderte Personen möchten genauso wie alle anderen ihre Fähigkeiten mit anderen messen, sich durch Bewegung entspannen oder Neues, Unbekanntes in der Ferne kennenlernen. Dabei kommt man mit anderen Leuten zusammen, und es entstehen neue Freundschaften.
Gleichstellung in diesem Bereich kann aber nur hergestellt werden, wenn zum einen die Gebäude und Anlagen, die dafür nötig sind, entsprechend angepasst sind. Zum anderen muss die Bereitschaft vorhanden sein, Menschen mit Behinderungen willkommen zu heissen. Dies muss auch deutlich gemacht werden, beispielsweise durch entsprechende Informationen auf der Homepage.
Die UNO-Behindertenrechtskonvention verlangt von den Vertragsstaaten, besondere Massnahmen zu treffen, damit Menschen mit Behinderungen ermutigt werden, so umfassend wie möglich an allen Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten auf allen Ebenen teilzunehmen. Ziel ist es, möglichst viele Menschen mit und ohne Behinderungen zusammen zu bringen, indem sie die Interessen teilen oder ein Projekt zusammen verfolgen.
Daneben sollen Menschen mit Behinderungen oder ihre Vertreterorganisationen aber auch die Möglichkeit haben, behinderungsspezifische Sport- und Erholungsaktivitäten ausüben zu können. Es gibt eine grosse Zahl Behindertenverbände, die sich dafür einsetzt, dass Menschen mit Behinderungen ihrem Hobby frönen können. Diesen Organisationen sind die gleichen Ressourcen, Gebäude und Strukturen wie allen anderen Vereinen zur Verfügung zu stellen.
Der Zugang und die Benutzbarkeit von Freizeitstätten können generell als Gradmesser für die soziale Integration von Menschen mit Behinderungen betrachtet werden. Nach wie vor sind viele Gebäude und Einrichtungen, in denen die Freizeitaktivitäten ausgeübt werden, aber nicht auf diese Teilnehmer ausgerichtet. An erster Stelle steht deshalb auch hier der Abbau architektonischer Barrieren. Badeanlagen beispielsweise müssen über geeignete Umkleide- und WC- Anlagen für Rollstuhlfahrende verfügen. Auch der Einstieg ins Schwimmbecken muss für eine behinderte Person möglich sein. In der Regel sind dafür ein Rollstuhlbadelift und eine einfach begehbare Treppe vorzusehen. Durch den Einbau der Treppe wird das Schwimmbecken für alle, besonders aber für Kinder, ältere Besucher, Verunfallte usw. einfacher benutzbar.
Das Gleiche gilt auch für die Infrastruktur des Tourismusbereichs. Auch hier sind alle erforderlichen baulichen Vorkehrungen zu treffen, damit Personen mit einer Geh-, Seh- oder Hörbehinderung oder mit einem Rollstuhl miteinbezogen sind und einen unbeschwerten Aufenthalt erleben. Auch dies nützt wiederum den Nichtbehinderten, denn meistens sind sie heute mit einem Rollkoffer unterwegs und kämpfen genauso mit baulichen Hindernissen wie stark Gehbehinderte oder Rollstuhlfahrende.
Auch eine gute Kommunikation ist wichtig. Für viele Menschen mit Behinderungen ist die Ausübung eines Hobbys in einem Sportverein, Chor usw. oder die Reise in eine fremde Ortschaft, Region usw. nicht selbstverständlich. Sie müssen sich meist gut vorbereiten, wenn sie daran teilnehmen wollen. Gute Informationen mit spezifischen Angaben zur Behindertengerechtigkeit sind deshalb sehr wünschenswert. Dabei kann gut nach aussen getragen werden, dass behinderte Personen herzlich willkommen sind.