Attraktive Ferien- und Freizeitangebote

Die Wünsche von Menschen mit Behin­de­rungen in der Ferien- und Freizeitgestaltung sind nicht anders als diejenigen anderer Personen. Wie alle anderen nehmen sie gerne an Mal- und Sprachkursen, in Chören oder an Diskussions- und Reise­bericht­abenden teil. Auch in Sachen Sportinteressen und Reisezielen unterscheiden sie sich nicht vom Rest der Bevölkerung. Be­hin­derte Personen möchten genauso wie alle anderen ihre Fähigkeiten mit anderen messen, sich durch Bewegung entspannen oder Neues, Unbekanntes in der Ferne kennenlernen. Dabei kommt man mit anderen Leuten zusammen, und es entstehen neue Freundschaften.

Gleich­stellung in diesem Bereich kann aber nur hergestellt werden, wenn zum einen die Gebäude und Anlagen, die dafür nötig sind, entsprechend angepasst sind. Zum anderen muss die Bereitschaft vorhanden sein, Menschen mit Behin­de­rungen willkommen zu heissen. Dies muss auch deutlich gemacht werden, bei­spiels­weise durch entsprechende Informationen auf der Homepage.

Die UNO-Behinder­ten­rechts­konvention verlangt von den Vertrags­staaten, besondere Mass­nahmen zu treffen, damit Menschen mit Behin­de­rungen ermutigt werden, so umfassend wie möglich an allen Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten auf allen Ebenen teilzu­nehmen. Ziel ist es, möglichst viele Menschen mit und ohne Behin­de­rungen zusammen zu bringen, indem sie die Interessen teilen oder ein Projekt zusammen verfolgen.

Daneben sollen Menschen mit Behin­de­rungen oder ihre Vertreter­organisationen aber auch die Möglichkeit haben, ­behin­de­rungs­spezifische Sport- und Erholungsaktivitäten ausüben zu können. Es gibt eine grosse Zahl Behin­derten­verbände, die sich dafür einsetzt, dass Menschen mit Behin­de­rungen ihrem Hobby frönen können. Diesen Organisationen sind die gleichen Ressourcen, Gebäude und Strukturen wie allen anderen Vereinen zur Verfügung zu stellen.

Der Zugang und die Benutzbarkeit von Freizeitstätten können generell als Gradmesser für die soziale Integration von Menschen mit Behin­de­rungen betrachtet werden. Nach wie vor sind viele Gebäude und Einrichtungen, in denen die Freizeitaktivitäten ausgeübt werden, aber nicht auf diese Teilnehmer ausgerichtet. An erster Stelle steht deshalb auch hier der Abbau archi­tek­to­nischer Barrieren. Badeanlagen bei­spiels­weise müssen über geeignete Umkleide- und WC- Anlagen für Rollstuhlfahrende ver­fügen. Auch der Einstieg ins Schwimmbecken muss für eine behinderte Person möglich sein. In der Regel sind dafür ein Rollstuhlbadelift und eine einfach begehbare Treppe vorzusehen. Durch den Einbau der Treppe wird das Schwimmbecken für alle, besonders aber für Kinder, ältere Besucher, Verunfallte usw. einfacher benutzbar.

Das Gleiche gilt auch für die Infrastruktur des Tourismusbereichs. Auch hier sind alle erforderlichen baulichen Vorkehrungen zu treffen, damit Personen mit einer Geh-, Seh- oder Hör­behin­de­rung oder mit einem Rollstuhl miteinbezogen sind und einen unbeschwerten Aufenthalt erleben. Auch dies nützt wiederum den Nichtbehinderten, denn meistens sind sie heute mit einem Rollkoffer unterwegs und kämpfen genauso mit baulichen Hindernissen wie stark Geh­behi­nderte oder Rollstuhlfahrende.

Auch eine gute Kommu­ni­ka­tion ist wichtig. Für viele Menschen mit Behin­de­rungen ist die Ausübung eines Hobbys in einem Sportverein, Chor usw. oder die Reise in eine fremde Ortschaft, Region usw. nicht selbst­ver­ständ­lich. Sie müssen sich meist gut vorbereiten, wenn sie daran teil­nehmen wollen. Gute Informationen mit spezifischen Angaben zur Behin­derten­gerechtigkeit sind deshalb sehr wünschenswert. Dabei kann gut nach aussen getragen werden, dass behinderte Personen herzlich willkommen sind.