Benutzerfreundlicher öffentlicher Verkehr
Mobilität ist auch für behinderte und ältere Menschen ein zentrales Bedürfnis. Viele Personen mit einer körperlichen und geistigen Einschränkung bzw. einer Sehbehinderung sind für die Fortbewegung im besonderen Ausmass auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen. Ein behindertengerechter öffentlicher Verkehr ist daher eine wichtige Voraussetzung für die Gleichstellung. Damit werden gleichzeitig auch der Komfort und die Benutzbarkeit für alle verbessert. Zudem helfen diese Massnahmen mit, dass der Transportunternehmer seinen Leistungsauftrag besser erfüllen kann.
Nach wie vor können zahlreiche Menschen mit Behinderungen die öffentlichen Transportmittel wie Bus, Tram und Zug nicht oder nur sehr bedingt selbstständig benützen. So sind zum Beispiel viele Menschen mit einer Mobilitätsbehinderung wegen der Stufen beim Ein- und Ausstieg eingeschränkt. Oft fehlen auch optische oder akustische Informationen, um hör- oder sehbehinderte Menschen zuverlässig zu orientieren. Für viele Menschen mit Behinderungen, die vom öffentlichen Verkehr abhängig sind, ist die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, das Ausüben eines Berufes oder einer Freizeitaktivität heute immer noch mit vielen Schwierigkeiten verbunden.
Mit geeigneten Massnahmen können viele dieser Hindernisse vermieden oder beseitigt werden. Das Behindertengleichstellungsgesetz und zwei Ausführungsverordnungen sehen denn auch vor, dass das Netz des öffentlichen Verkehrs an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen angepasst wird. Dies gilt grundsätzlich für alle Gebäude, Einrichtungen oder Fahrzeuge, die im Zusammenhang mit dem öffentlichen Verkehr stehen. Für die Umsetzung dieses Ziels wurde den Transportunternehmungen gemäss Behindertengleichstellungsgesetz eine Übergangsfrist von 20 Jahren eingeräumt. Im Jahre 2023 läuft diese Frist ab. Bis dahin muss ein möglichst lückenloses Netz für eine autonome und spontane hindernisfreie Benützung des öffentlichen Verkehrs erstellt sein. Grössere Schwierigkeiten verursachen noch die baulichen Anpassungen der Tram- und Bushaltestellen in den Innenstädten. Dort ist aufgrund räumlicher Sachzwänge und der verschiedenen Interessen, die berücksichtigt werden müssen, eine Lösungsfindung nicht immer einfach. Handlungsbedarf besteht auch noch im Zugsverkehr. Bisher sind vor allem die Regionalzüge diesbezüglich gut aufgestellt.
Die Akzeptanz der Anliegen von Menschen mit Behinderungen ist übrigens bei den Verkehrsunternehmen heute recht gross. Durch das Behindertengleichstellungsgesetz hat eine Modernisierung des öffentlichen Verkehrs an die heutigen Bedürfnisse stattgefunden. Dies hat über die Rollstuhlfahrenden und Menschen mit Sinnesbehinderungen hinaus für viele andere Gruppen grosse Fortschritte gebracht, so zum Beispiel für Personen mit schwerem Gepäck oder für ältere Passagiere. Auch junge Eltern sind froh, wenn das Einsteigen mit dem Kinderwagen einfach bewerkstelligt werden kann. Nicht zuletzt profitieren aber auch die Verkehrsunternehmer selbst von den Niederflurfahrzeugen. Der Ein- und Ausstieg aller Fahrgäste benötigt aufgrund dieser Massnahmen deutlich weniger Zeit, und so können die Passagierumschlagszeiten tief gehalten werden.