Unter dem Motto «Wir Behinderten wollen Gleichstellung» demonstrieren 14.3.1998 über 8’000 Personen auf dem Bundesplatz.
Das nationale Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) entsteht
1995–1999
Marc F. Suter reicht in Absprache mit den grossen Behindertenorganisationen am 3.10.1995 eine parlamentarische Initiative für eine Anpassung der Bundesverfassung ein.
Peter Wehrli eröffnet 1996 zusammen mit zwölf anderen behinderten Menschen in Zürich eine Organisation mit dem Namen «Zentrum für Selbstbestimmtes Leben (ZSL)». Die Beteiligten nehmen sich vor, zukünftig vermehrt auf der strukturellen, politischen Ebene tätig zu werden.
Die Behindertenorganisationen führen in Bern im Januar 1998 eine «Nicht-Demonstration» und am 14.3.1998 eine Grosskundgebung auf dem Bundesplatz durch: Motto: «Wir Behinderte wollen Gleichstellung». An der Protestaktion nehmen rund 8‘000 Personen teil, davon ungefähr 1‘000 Direktbetroffene.
Am 15.4.1998 beraten die Mitglieder der DOK- Strategiegruppe «Gleichstellung» die Situation. Sie kommen zum Schluss, dass die Widerstände erheblich sind und eine Volksinitiative zur Gleichstellung der Behinderten nun lanciert werden muss. Eine entsprechende Nachfrage bei allen grösseren Behindertenorganisationen zeigt, dass eine grosse Mehrheit dieses Vorgehen unterstützt. Mit einer spektakulären Aktion übergeben am Montag, 14.6.1999, die beteiligten Behindertenorganisationen die Initiative «Gleiche Rechte für Behinderte» der Bundeskanzlei. 120‘455 beglaubigte Unterschriften sind zusammengekommen.
Am 22.4.1999 reicht Nationalrat Jost Gross, Präsident der Schweiz. Stiftung Pro Mente Sana, Zürich, eine Motion ein, die den Bundesrat beauftragt, dem Parlament ein Gesetz über die Gleichstellung der Behinderten vorzulegen.
2000–2003
Am 11.12.2000 übergibt der Bundesrat den Entwurf des neuen Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG) in Form einer Botschaft an das Parlament. Gleichzeitig beantragt der Bundesrat die Volksinitiative «Gleiche Rechte für Behinderte» abzulehnen.
Zwischen April 2001 und Dezember 2002 beraten die verschiedenen Räte das neue Gesetz. Schlussendlich wird das neue Bundesgesetz am 13.12.2002 an den Schlussabstimmungen im Stände- und im Nationalrat deutlich gutgeheissen. Es soll am 1.1.2004 in Kraft treten. Der Bundesrat beschliesst, das neue Gesetz und die Volksinitiative am 18.5.2003 dem Volk vorzulegen. Er empfiehlt die Initiative abzulehnen.
Am 11.1.2003 legt der Verein «Gleiche Rechte für Behinderte» an der ausserordentlichen Delegiertenversammlung einstimmig fest, die gleichnamige Volksinitiative nicht zurückzuziehen (anwesend sind Delegierte von 32 Behindertenorganisationen). Um sich Gehör zu verschaffen, organisieren die Behindertenverbände am 26.4.2003 eine Grosskundgebung auf dem Bundesplatz in Bern. Rund 4‘500 Menschen nehmen daran teil.
18.5.2003: Mit einem Nein-Stimmen-Anteil von 62,3 Prozent lehnt der Souverän die Initiative «Gleiche Rechte für Behinderte» ab. Gleichzeitig wird das neue Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) angenommen.
Der Regierungsrat Basel-Stadt gibt am 1.9.2003 bekannt, dass die Basler Fachstelle für Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ihre Tätigkeit aufnimmt. Das neue Büro soll die Integration und Gleichstellung von Menschen, die körperlich, geistig oder psychisch behindert sind, vorantreiben.